EU-Marke geschützte geografische Angabe für die Ahle Wurscht

21. Feb 2023 | Aktuelles

Vor 16 Jahren haben in Nordhessen die Bemühungen um die Erlangung eines EU-Siegels für die Nordhessische Ahle Wurscht begonnen. Am 15. Februar diesen Jahres wurde der final akzeptierte Antrag endlich im Markenblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Wenn binnen drei Monaten keine begründeten Einsprüche erhoben werden, darf die Nordhessische Ahle Wurscht/Nordhessische Ahle Worscht sich mit dem EU-Siegel der geschützten geografischen Angabe (g. g. A.) schmücken.

Nordhessische Ahle Wurscht/Ahle Worscht darf dann nur noch eine Rohwurst genannt werden, die aus in Nordhessen geschlachteten Schweinen hergestellt und in nordhessischen Betrieben verarbeitet und gereift wurde. Die regelhaften Transportzeiten von den Bauernhöfen zu den Schlachtstätten dürfen zwei Stunden nicht übersteigen. Damit sind auch angrenzende Aufzuchtregionen möglich, aber unter Tierwohlaspekten werden kurze Fahrwege fest gelegt.

Der Vorsitzende des Fördervereins Nordhessische Ahle Wurscht, Rolf Schott, freut sich riesig über diesen endlich erreichten Eckpunkt der Qualitätssicherung und Anerkennung der nordhessischen kulinarischen Spezialität. Er bedankt sich im Namen des Fördervereins ausdrücklich bei Fritz Kästel vom „Verein zur Förderung und Erhaltung traditioneller nordhessischer Wurst e. V.“, der federführend für die Vereine und die Fleischer-Innungen die Antragstellung in Brüssel verfolgt hat.

Die geschützte geografische Angabe (g. g. A.) unterstreicht den Zusammenhang zwischen einem bestimmten geografischen Gebiet und dem Namen eines Erzeugnisses, wenn eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder ein anderes Merkmal dieses Erzeugnisses im Wesentlichen auf dessen geografischen Ursprung zurückzuführen ist. Derzeit sind 19 verarbeitete Fleischprodukte aus Deutschland registriert. So lange wie bei der Nordhessischen Ahlen Wurscht hat noch kein Aufnahmeprozess für ein Produkt aus Deutschland gedauert. Dies hat sicher viel mit der Hausschlachtungstradition und den damit verbundenen Qualitätsvorstellungen zu tun, von denen sich moderne Herstellungsbetriebe unterschiedlich weit entfernt haben: Wie schwer müssen die Schlachtschweine sein? Welche Gewürze und Zutaten sind erlaubt? Wie definiert man Ganztierverarbeitung? Es verging viel Zeit, bis in 2016 der finale Antrag auf die g. g. A. abgegeben werden konnte und dann noch fast sieben Jahre, bis der Antrag aus Sicht der EU-Behörden reif für die Publikation war.

Neben der Freude über die jetzt greifbare Nähe des Siegels ist es dem Förderverein aber auch wichtig, weiter mit allen Akteuren an einer Sicherung der Handwerksbetriebe als den Garanten der hohen Qualität der Ahlen Wurscht und der anderen Wurst- und Fleischspezialitäten aus Nordhessen zu arbeiten. Der Mangel an Schlachtstätten in der Region muss beseitigt werden und bürokratische Vorschriften dürfen den kleinen Betrieben das Überleben nicht erschweren. Der Schwung aus dem Fortschritt in Brüssel sollte genutzt werden, weiter gemeinsam an der Sicherstellung hoher Rohstoff- und Verarbeitungsqualitäten mit Blick auf schwere Wurstschweine, Warmverarbeitung und Zusatzstoffe zu arbeiten. Der interessiert Wurstliebhaber soll weiterhin gut bedient werden. Er muss aber auch wissen: „Qualität hat ihren Preis. Dies gilt insbesondere auch für eine Wurst, der man auf dem ersten Blick nicht ansieht, was alles drin ist und wie sorgfältig sie gepflegt wurde“, so Rolf Schott abschließend.

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